Wer kann in Luxemburg gründen?
Auch ausländische Gründer können eine luxemburgische Gesellschaft besitzen. Entscheidend sind Geschäftsführung, Genehmigungen, Bank, Sitz, wirtschaftliche Substanz und steuerliche Behandlung.
Nicht-EU-Gründer müssen Aufenthalts- und Arbeitsrechte separat prüfen.
Rechtsformen
Typische Optionen sind SARL, SARL-S, SA, Zweigniederlassung oder Einzelunternehmen. SARL ist für viele KMU üblich, SARL-S kann für bestimmte natürliche Personen passen, SA eignet sich eher für größere Strukturen.
Die Entscheidung sollte Kapital, Haftung, Investoren, Governance, Buchhaltung und Glaubwürdigkeit berücksichtigen.
Niederlassungsgenehmigung
Viele gewerbliche, handwerkliche, industrielle und einige freie Berufe benötigen eine Genehmigung vor Tätigkeitsbeginn. Behörden prüfen Zuverlässigkeit, Qualifikation, effektive Leitung und feste Niederlassung.
Eine eingetragene Gesellschaft darf nicht automatisch jede Tätigkeit ausüben.
Sitz und Substanz
Ein luxemburgischer Sitz ist erforderlich. Banken und Behörden können prüfen, wer Entscheidungen trifft, wo Unterlagen liegen und welche reale Aktivität in Luxemburg besteht.
Je nach Tätigkeit kommen Business Center, Domizilierung, eigene Büros oder Betriebsräume in Betracht.
Bankkonto und Kapital
Für bestimmte Rechtsformen ist Stamm- oder Aktienkapital einzuzahlen. Banken verlangen Identifikation, wirtschaftlich Berechtigte, Herkunft der Mittel, Adresse, Tätigkeit und oft einen Geschäftsplan.
Bank-Onboarding kann bei Nichtansässigen oder komplexen Strukturen der langsamste Schritt sein.
Register, Steuern, MwSt. und Buchhaltung
Nach der Gründung folgen Handelsregister, wirtschaftlich Berechtigte, steuerliche Anmeldung, Buchhaltung und MwSt.-Analyse.
Bei Mitarbeitern oder vergüteten Geschäftsführern müssen Lohnabrechnung und Sozialversicherung organisiert werden.
Dauer, Kosten und Fehler
Dauer und Kosten hängen von Rechtsform, Notar, Bank, Genehmigungen, Beratern, Sitz und Branche ab.
Häufige Fehler sind ein schwacher Sitz, vergessene Genehmigungen, zu späte Bankprüfung, fehlende RBE-Erklärung und eine reine Papierstruktur.